Sie benötigen eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Ab dem Pflegegrad 2 müssen alle ambulant versorgten Patienten halbjährlich eine Pflegeberatung erbringen lassen. Melden Sie sich gerne!

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Unsere kompetenten Pflegefachkräfte beraten Sie gerne!

Ab Pflegegrad 2 müssen Sie jedes Halbjahr eine Pflegeberatung erbringen. Dies dient insbesondere der Sicherstellung der ambulanten Pflege bei Ihnen Zuhause. Hier wird also besprochen, ob sich Ihr Zustand verändert hat und ggf. eine Höherstufung erforderlich ist. Auch wird besprochen, ob Sie noch weitere Pflegehilfsmittel benötigen oder Ihre Angehörigen Pflegekurse besuchen möchten. Gerne können Sie notwendige Pflegeberatungen durch uns erbringen lassen.

Wir nutzen unser interdisziplinäres Netzwerk

Durch jahrelange Zusammenarbeit mit den besten Pflegeunternehmen der einzelnen Regionen in denen wir tätig sind haben wir unser eigenes Netzwerk aufgebaut, mit dem wir zum Teil bayernweit dafür sorgen, dass Sie egal in welchen Stadium Ihres Lebens so lange Zuhause in Ihren eigenen vier Wänden verbleiben und wir Ihnen eine bestmögliche Versorgung ermöglichen können. Dank perfekter Beratung, die wir voraussetzen ist Ihre Pflege und Betreuung bei uns und unseren Partnern in dauerhaft guten Händen. 

Ein riesiges Dankeschön zollt unter anderem:

- Karin Rastorfer (www.karin-rastorfer.de) für die perfekte Versorgung von Palliativpatienten und deren Angehörigen.

- Der tollen, informativen Seite von Hendrik Dohmeyer (www.pflege-dschungel.de)

- Der tollen und liebevollen Versorgung unserer gemeinsamen Patienten an den Pflegedienst MILA in Fürstenfeldbruck (www.mila-pflegedienst.de)

- Der wichtigen Netzwerkarbeit, der guten und fachlich super aufgestellten Zusammenarbeit mit den Pflegepraktikern in Maisach. (www.diepflegepraktiker.de

- Ein vergelt´s Gott für das "Mobil"-Halten unserer Flotte ans Autohaus Binder in Mammendorf. Danke auch ans Autohaus HÄUSLER in Fürstenfeldbruck.

- Ein herzliches Dankeschön ans Sanitätshaus Bönisch in Olching für so manche Spontanversorgung im Sinne von Hilfsmittelbedarf, das gleiche gilt für den Streifeneder in Emmering.

Pflegeberatung nach §37.3 ab Pflegegrad 1 freiwillig

Pflegeberatung ab Pflegegrad 2 verpflichtend jedes Halbjahr

Pflegeberatung im Pflegegrad 3 jedes Halbjahr verpflichtend

Pflegeberatung im Pflegegrad 4 und 5 nun auch halbjährlich (neu).