Sie interessieren sich für den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Sie erhalten diesen ab der Inanspruchnahme von Pflegegrad 1 pro Monat auf ein bei Ihrer Pflegekasse vorhandenem Konto zum Abruf durch einen Dienstleister. Lesen Sie unten weiter.

Wie funktioniert das mit dem Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag erhalten Sie ab der Bewilligung eines Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Die in diesen „Topf“ zur Verfügung stehende Summe kann bis zu 12 Monate angespart werden (z.B. von Januar bis Dezember) und verfällt im darauffolgenden Jahr am 30.06.
Würden wir Ihnen nur darüber helfen, so können wir maximal 2,41 Stunden je Monat helfen, es sei denn, Sie haben eine höhere Summe darin angespart. 


Man spricht bei der Leistungsart auch vom §45b SGB XI 

Wir als Dienstleister rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Schnelle Verfügbarkeit

Beständigkeit im Team

Direktabrechnung über die Pflegekasse

Hilfe sowohl im Alltag als auch bei Formalitäten